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AS-Beschluss vom 05.02.2004

Nichtbefassung der Gebührensatzung

Der Akademische Senat hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass er prinzipiell für ein gebührenfreies Studium eintritt. Der AS bekräftigt diese Auffassung, die ungeachtet der geänderten Gesetzeslage besteht.

Der Akademische Senat nimmt das Schreiben der BWF [Behörde für Wissenschaft und Forschung] zum ,,Erlass einer Studiengebührensatzung durch die Universität Hamburg“ (SV XVIII/61 0/459) zur Kenntnis.

Der Akademische Senat verweist auf seinen Beschluss zu diesem Thema vom 18. Dezember 2003 und weist nachdrücklich darauf hin, dass er weiterhin Beratungsbedarf hat und sich das Recht auf eine Stellungnahme zu einer Gebührensatzung vorbehält.

Zur Vorbereitung der Diskussion und Stellungnahme im Akademischen Senat werden die Tischvorlagen ,,Entwurf für eine Satzung der Universität Hamburg zur Befreiung von Studiengebühren“ (SV XVIII/610/465], ,,Synopse zur Studiengebührensatzung der Universität Hamburg“ (SV XVIII/610/ 466) und ,,Entwurf für Hinweise für Studierende der Universität Hamburg zur Erhebung von Studiengebühren“ (SV XVIII/610/467] an den ALSt [Ausschuß für Lehre und Studium] überwiesen.

Veröffentlicht am Donnerstag, den 5. Februar 2004, http://www.harte--zeiten.de/dokument_479.html