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Auschuß für Lehre und Studium des AS, einstimiger Beschluß

Vorschlag für eine Präambel für eine Gebührensatzung der Universität Hamburg

Mit der Verabschiedung des neuen Hamburgischen Hochschulgesetzes ist die Universität Hamburg gezwungen, sich eine Gebührensatzung zur Regelung der Erhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Studiengebühren zu geben.

Die Universität Hamburg lehnt die Einführung von Studiengebühren gleich welcher Art und Gestaltung ab, weil sie die soziale Benachteiligung beim Hochschulzugang verstärken und allgemeinbildende Anteile im Studium zurückdrängen. Deshalb wird auch die Einführung von Langzeitstudiengebühren abgelehnt.

Das Wirken für ein gebührenfreies Studium als Voraussetzung für die Bildung mündiger Menschen, zur Verwirklichung des Rechts auf wissenschaftliche Bildung und für den chancengleichen Zugang zu Bildung und Wissenschaft bleibt der Universität Aufgabe und Verpflichtung.

Auf dieser Grundlage wird die Universität Hamburg die Auslegung der Regelungen in dieser Gebührensatzung praktizieren. Sie folgt dabei dem Grundsatz, ihr Möglichstes dafür zu tun, daß kein Studierender und keine Studierende aus sozialen, finanziellen, gesundheitlichen oder studienbedingten Gründen genötigt ist, das Studium zu beenden.

Veröffentlicht am Donnerstag, den 4. Dezember 2003, http://www.harte--zeiten.de/dokument_368.html