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Keine Berufsverbote!
„Die Erfahrung, junge Menschen durch eine Regelanfrage von der Verfassung zu entfremden und von einer Bewerbung im öffentlichen Dienst abzuschrecken, sollte auch in der aktuellen Diskussion um die Wiedereinführung der Regelanfrage in Hamburg eine wichtige Rolle spie-len. Dies gilt insbesondere für gesellschaftlich besonders engagierte junge Menschen, die sich beispielsweise für den Klimaschutz, den Frieden oder gegen Rechtsextremismus engagie-ren. Wie wirkt es auf diese Menschen, wenn – laut der Gesetzesbegründung – im Rahmen der Stellenausschreibungen künftig auf die vorzunehmende Regelanfrage hingewiesen wird?“
„Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen, sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“, DGB Nord, 17.09.2025, Seite 6.
Der Gesetzentwurf zur „Regelabfrage“, der zurzeit in der Hamburger Bürgerschaft verhandelt wird, sieht folgendes vor: Während die AFD in Hamburg für den Verfassungsschutz noch nicht einmal ein „Verdachtsfall“ ist, sollen alle Menschen vom Inlandsgeheimdienst überprüft werden, die sich erfolgreich auf eine Stelle im Öffentlichen Dienst beworben haben. Hegt der sogenannte „Verfassungsschutz“ Bedenken, soll eine Einstellung grundsätzlich nicht erfolgen – bei Lehrer:innen und Richter:innen ebenso wie bei Azubis und studentischen Hilfskräften. Das ist nicht weniger als eine Einschüchterungsmaßnahme gegen links.
Der rot-grüne Senat hintergeht dabei mutwillig die antifaschistischen Maßstäbe des Grundgesetzes, wenn er den „Verfassungsschutz“ als Exekutivorgan (Gewaltenteilung!) über die Grundrechte auf demokratische Teilhabe (GG Art. 2,4,5,8,9) in Verbindung mit dem Recht auf Berufsfreiheit (GG Art. 12) verfügen lassen will.
Seine fischige Begründung des Gesetzesvorhabens, es beuge der Absicht von „islamistischen Gruppierungen“ und „Extremisten“ vor, den öffentlichen Dienst zu unterwandern, entkräftet der Senat gleich selbst: „extremistische und andere verfassungsfeindliche Vorfälle im Öffentlichen Dienst“ seien auf „sehr wenige Personen beschränkt“. Derweil wird die vollständige parlamentarische Aufklärung der Aktivitäten des „Verfassungsschutzes“ in der rechten Terrororganisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ immer noch blockiert und Teile der antifaschistischen Bewegung überwacht.
Die heutige „Regelabfrage“ erinnert stark an den „Radikalenerlass“ der Bundesregierung von 1972, welcher zu Berufsverboten für tausende progressiv engagierte Menschen führte. Der Radikalenerlass wurde damals durch gemeinsame Proteste von Hochschulmitgliedern zusammen mit Gewerkschaften und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen aufgehoben. Wir können aus der Geschichte lernen, damit es heute gar nicht erst zu einer solchen Repression kommt. Dem dahinterliegenden Interesse, die Profite der deutschen Unternehmen mit Kürzungen am Gemeinwesen und militärischer Gewalt steigen zu lassen, können wir mit sozial-kritischem und humanistisch-kämpferischem Engagement (unbedingt auch in den entsprechenden Parteien!) begegnen:
Wirksam antifaschistisch ist eine Gesellschaft der aufmüpfigen Ausländer:innen, der streikfreudigen Gewerkschafter:innen, der marxistischen Professor:innen, der revoltierenden Student:innen, der Richter:innen, die unnachgiebig den Maßstab der Menschenwürde anlegen, der Bürger:innen, die kein Leiden akzeptieren und der klassenkämpferischen Parteien – ganz ohne Geisterfahrten.
Für Bildung statt Bomben, Sozialstaat statt Schützengräben, Kunst statt Knüppel, Gesundheit statt Granaten, Weitsicht statt Wehrpflicht – wer tanzt steht nicht stramm. Demokratie ist engagiertes gesellschaftliches Leben!