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Resolution: Sofortige Deeskalation in Nah-Ost – Diplomatie und Dialog jetzt!
Das Studierendenparlament möge beschließen:
„Israelische Bombardierung iranischer Nuklearanlagen.
Iranische Raketenangriffe in Tel Aviv.
Genug der Eskalation. Es ist Zeit aufzuhören.
Frieden und Diplomatie müssen sich durchsetzen.”
Antonio Guterres, UN-Generalsekretär, 14.06.2025
Das Studierendenparlament der Universität Hamburg ruft nachdrücklich zu Deeskalation, Diplomatie und Dialog im Nahen Osten und weltweit auf. Der Angriffe des israelischen und US-amerikanischen Militärs und die Gegenschläge des Irans haben bereits hunderte auch zivile Menschenleben gekostet. Diese Eskalation ist brandgefährlich, das Töten muss sofort beendet werden. Die brutale Ignoranz und Verletzung des Völkerrechts durch die Israelische und US-Amerikanische Administration ist strikt zurückzuweisen.
Die forcierte Normalisierung von Gewalt und Völkerrechtsbrüche bekräftigt die Aktualität sofortiger Abrüstung – weltweit. Mit den Vereinten Nationen bekräftigen wir – als Konsequenz aus Faschismus und Weltkrieg – das Gewaltverbot und Friedensgebot der UN-Charta. Das Völkerrecht ist zu achten und zu entfalten. Insbesondere ist das Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder einzuhalten – „Regime-Change“ ist ein Verbrechen. Wir treten ein für das Recht der Selbstbestimmung und Unversehrtheit aller Völker. Es ist genau die fortwährend politische, ökonomische und militärische Einflussnahme der großen Industrie-Staaten, die einen dauerhaften Friedensprozess in der Region behindern. Das autoritäre Mullah-Regime ist Ergebnis des Putschs 1953 von den Geheimdiensten der USA und GB gegen den damaligen Präsidenten Mohaamad Mossadegh, um den Aufbau eines aufgeklärten, säkularen Iranischen Staat und die Verstaatlichung der Ölquellen aufzuhalten. Diese Geschichte wieder aufzugreifen ist Angelegenheit der iranischen Bevölkerung, aber gewiss nicht Absicht hinter dem Militärschlag Israels und der USA.
Atomare Abrüstung ist keine einseitige Angelegenheit: Gegen das unvorstellbare Vernichtungspotential haben die Vereinten Nationen im Jahr 1968 den Atomwaffensperrvertrag beschlossen. Er verpflichtet die Kernwaffen-Staaten auf ernsthafte Bemühungen nuklearer Abrüstung mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung. Im Gegenzug sehen alle anderen Staaten davon ab, ihrerseits in den Besitz von Atomwaffen zu gelangen. Diesen Zielen näher zu kommen kann die BRD einen erheblichen Beitrag leisten, indem sie dem im Jahr 2021 von ICAN erwirkten Atomwaffenverbotsvertrag beitritt.
Wir fordern ein Stopp aller Waffenlieferungen, insbesondere in Kriegs- und Krisengebiete und das Engagement zu internationalem Dialog. Weitere Waffen bringen nur vertieftes Leid und gefährliche Eskalation. Wir wirken dafür, dass die Lage in Gaza nicht in Vergessenheit gerät und bekräftigen unseren Beschluss vom Juni 2024: „Israel/Palästina: Universität und Studierendenschaft für sofortigen Waffenstillstand und eine politische Konfliktlösung“.
Die Universität Hamburg ist engagiert für die Realisierung der Sustainable Development Goals. Wir beteiligen uns an der Intensivierung dieser Bemühungen und entsprechender demokratischer und finanzieller Grundlagen. Wir wollen die strikt zivile internationale Kooperation mit Wissenschaftlern und Hochschulen in aller Welt ausbauen. Wir treten dafür ein, dass die Erkenntnisse und das Engagement zur Abrüstung von Atomwaffen verstärkt aufgenommen werden. Wir fordern den Ausbau von Forschung und Bildung zum Völkerrecht und seiner Umsetzung, nicht nur in den Rechtswissenschaften. Wir setzen uns für eine Verständigung in der Studierendenschaft über die Geschichte und Ursachen des Kriegs und für zivile Konfliktlösung ein. Wir fordern, dass insbesondere Kommiliton:innen mit sozialen Beziehungen in die Kriegsgebiete Befreiungen von Prüfungen ohne Nachtteile erhalten.
Das Studierendenparlament ruft zur Beteiligung an Friedensaktivitäten und Völkerverständigung auf.
Eingereicht von der Liste Links, den jungen sozialist:innen & fachschaftsaktiven und dem SDS* (Vorlage 2526/018). Beschlossen in geänderter Fassung (Vorlage 2526/018.03).