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Spielraum für Ermessen bei der Rückmeldungsfrist weiter ausschöpfen – Für eine realistische und sozial anteilnehmende Praxis des CampusCenters (Präsidialverwaltung – Abt. 3: Studium und Lehre)

Das Studierendenparlament möge beschließen:

Die Corona-Eindämmungspolitik konnte letzten Endes beendet werden, die sozialen, kulturellen und mentalen Folgen wirken bis heute fort. Die ausbleibende angemessene Verbesserung des BAföG und die massive Inflation verschärfen die Situation.

Das Studierendenparlament fordert daher Abteilung 3 der Präsidialverwaltung auf, die geübte Praxis fortzusetzen, den Ermessensspielraum bei Zahlungseingang der Rückmeldegebühren nach Semesterbeginn zu nutzen, und keine Verspätungsgebühr zu erheben.

Verspätungsgebühren helfen nicht und richten nur Schaden an. Für Studierende, denen die Mittel für eine Zahlung der Rückmeldegebühren zum Semesterstart fehlen, oder die mit anderen Widrigkeiten zu kämpfen haben, ist die zusätzliche Gebühr nur eine zusätzliche Belastung.

Die möglichst restriktionsfreie Möglichkeit, weiter Mitglied der Universität sein zu können, kann hingegen erheblich zu Entlastung und Perspektivbildung beitragen.

Eingereicht von der Liste Links, den jungen sozialist:innen & fachschaftsaktiven, dem SDS* und CampusGrün (Vorlage 2425/112). Angenommen in geänderter Fassung.

Veröffentlicht am Dienstag, den 1. April 2025, https://www.harte--zeiten.de/dokument_1609.html