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StuPa-Wahl involvierend und ausgreifend demokratisieren

Das Studierendenparlament möge beschließen:

Petitum:

Öffentliche Ankündigung und Mobilisierung der Wahl:

Es wird frühzeitig in der Öffentlichkeit auf die Wahl, die Möglichkeit zu kandidieren und die Frist dafür aufmerksam gemacht, um dafür Sorge zu tragen, dass die Wahl für alle Wahlberechtigten zugänglich ist (Homepage und Social Media, Flugblätter und Plakate, Mail an alle Fachschaftsräte,...)

Wahlordnung § 4 (4): „Das Präsidium des Studierendenparlamentes gibt spätestens fünfzig (50) Tage vor dem Beginn des Wahlzeitraums die Neuwahl des Studierendenparlamentes auf geeignete Weise bekannt. Mit der Bekanntmachung der Neuwahl des Studierendenparlamentes sind die zur Anmeldung von Kandidaturen erforderlichen Formulare zu veröffentlichen und auf geeignete Weise bereitzustellen.“

Fachschaftsräte:

Es werden insbesondere die Fachschaftsräte über die Wahlen und ihre Bedeutung informiert und um Unterstützung in der Vorbereitung und Durchführung von Brief- und Urnenwahl gebeten.

Wahlordnung § 4 (3): „Die Fachschaftsräte sollen das Präsidium bei der Durchführung der Wahl, insbesondere der Urnenwahl (§ 11), unterstützen.“

Kandidaturannahme:

Das StuPa-Präsidium gibt zur persönlichen Abgabe der Kandidaturen Bürozeiten, insbesondere unmittelbar vor Ende der Einreichfrist, bekannt.

Auslosung Listennummer:

Die Auslosung der Listenreihenfolge findet öffentlich mit hoher Beteiligung der Aktiven und Interessierten statt – für Transparenz und gemeinsame Sorgfalt.

Wahlordnung § 6 (10): „Unmittelbar nach dem Ende der Einreichungsfrist bestimmt das Präsidium des Studierendenparlaments die Reihenfolge der Gesamtlisten und Einzelkandidierenden auf dem Stimmzettel per Los. Hierbei sind auch zurückgewiesene Kandidaturanmeldungen zu berücksichtigen.“

Ausgreifende und mobilisierende Wahlinformation:

a) Brief- und Urnenwahl: Die Briefwahl und die Urnenwahl werden vom Anfang an in allen Publikationen gleichberechtigt angekündigt und entsprechend organisiert.
Wahlordnung § 9 (1): „Die Stimmabgabe erfolgt durch Brief- und Urnenwahl.“

b) Attribute: Bei den Kandidierendenlisten werden die „Attribute“wieder eingeführt, um den Wähler:innen einen authentischen Eindruck der Listen und der einzelnen Kandidierenden zu ermöglichen. Auf dem Stimmzettel werden zu den Namen der Kandidierenden entsprechend Attribute angeben, die ihr politisches Engagement und/oder Zugehörigkeit zu Organisationen oder Fachbereichen charakterisieren.

c) Listendarstellung: Zur informierten und aufgeklärten Wahl wird den Brief-Wahlunterlagen eine Broschüre („kleine Listendarstellung“) beigelegt mit allgemeinen Informationen zur Wahl, der Informationsveranstaltungen, Wahlzeitraum per Brief und per Urne sowie kurzen Selbstdarstellungen (DIN A lang) der Kandidierendenlisten, die inhaltlich und optisch von den Kandidierendenlisten gestalten werden können, wie zuletzt 2019.
Eine „große Listendarstellung“ der Kandidierendenlisten wird in einer Wahlzeitung abgedruckt, in der die Kandidierendenlisten zwei DIN A4 gestalten können. Ab Beginn des Wahlzeitraums soll die Wahlzeitung zur Verfügung stehen und in den Mensen und Fachbereichen verteilt werden.
Wahlordnung § 8 (2): „Das Präsidium des Studierendenparlamentes soll eine Wahlzeitung herausgeben, in der sich die Einzelkandidierenden und Gesamtlisten selbst vorstellen. Die Wahlzeitung kann in verkörperter und/oder digitaler Form veröffentlicht werden.“

d) Listenvorstellungen: Zur Bekanntmachung der Wahl sowie zur Programmatik der Kandidierenden organisiert das Studierendenparlament mindestens zwei Listenvorstellungen, zu Beginn des Brief-Wahlzeitraums und vor Beginn des Urnen-Wahlzeitraums, bei der die Kandidierenden sich und ihr Programm vorstellen und mit Kommiliton:innen in die Diskussion kommen können.
Wahlordnung §8 (3): "Das Präsidium des Studierendenparlamentes kann insbesondere eine oder mehrere öffentliche Veranstaltungen durchführen, um über die Wahl des Studierendenparlamentes zu informieren und den Einzelkandidierenden sowie Gesamtlisten die Gelegenheit zu geben, sich vorzustellen."

e) Wahlinformation: Die Wahl und Listenvorstellungen werden frühzeitig und vielfältig in der Studierendenschaft und Universität verbreitet, mit Plakaten und Flugblättern, über Webseite von StuPa und Universität, per STiNE, Social Media…)

Urnenstandorte:

Die Urnenstandorte werden vom Präsidium unter Beteiligung der Fachschaftsräte und Berücksichtigung ihrer Bedarfe vorgeschlagen und vom Parlament beschlossen. Es soll eine möglichst umfangreiche Urnenwahl unter hoher Aufmerksamkeit und Aktivierung der WählerInnen ermöglicht werden.

Wahlordnung § 11 (1): „Die Stimmabgabe bei der Urnenwahl erfolgt an Urnenstandorten, die vor dem Beginn des Urnenwahlzeitraums vom Präsidium des Studierendenparlamentes festgelegt und bekanntgemacht werden.“

Wahlhelfende / Beisitzer

Für die Beisitzenden der Wahlleitung erfolgt eine öffentliche Ausschreibung. Die Wahlhelfenden werden nach Interesse und Erfahrung politisch plural besetzt.
Wahlordnung § 5: (1) „Das Präsidium ernennt zur Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl mindestens Beisitzende in ausreichender Zahl. Beisitzende dürfen an den Beschlussfassungen des Präsidiums beratend mitwirken; sie besitzen kein Stimmrecht.
(2) Bei der Auswahl der Beisitzenden hat das Präsidium eine sachgemäße und zweckmäßige Erledigung der anstehenden Aufgaben sowie die Rücksicht auf verschiedene Parteirichtungen zu berücksichtigen.“

Begründung:

Die demokratische Mitwirkung in der Verfassten Studierendenschaft und Körperschaft Universität hat hohe Bedeutung für die „Entwicklung einer humanen, demokratischen und gerechten Gesellschaft“ (Leitbild der Universität Hamburg). Sie ist ein umkämpftes demokratisches Recht, das seine Quellen in der demokratischen Universitätsgründung 1919 (nach der Novemberrevolution), in der Befreiung von faschistischer Vereinnahmung (1945) und von postfaschistischer Kontinuität (1968) hat. Sie ist in jüngerer Zeit in zahlreichen Kämpfen gegen neoliberale Privatisierung und Demokratieabbau bekräftigt worden und erfordert aktuell – nach Jahren der Entpolitisierung und Eindämmung – eine erhebliche Stärkung der Beteiligung.

Die Wahl muss neu wahr- und ernstgenommen werden, damit alle ihre (potentielle) Bedeutung für die Entwicklung von Universität und Gesellschaft erkennen und mit einem humanistischen Verallgemeinerungsanspruch verfolgen können. Die studentischen Wahlen sind in der gegenwärtigen Krise der Gesellschaft, Depression und antidemokratische Auffassungen Verbreitung finden, besonders bewusst zu realisieren, um gegen diese Tendenzen mit argumentativer Auseinandersetzung, Information und Partizipation zur gemeinsamen Gestaltung der Studierendenschaft, Universität und Gesellschaft herauszufordern.

Die Wahlen sollen folglich allen Studierenden die Möglichkeit des demokratischen Meinungsstreits zur Erkenntnis gemeinsamer Interessen und Möglichkeiten ihrer Durchsetzung verschaffen. Dies betrifft aktuell insbesondere das Erfordernis der Überwindung sozialer Beengung, eine zu erkämpfende bedarfsgerechte Hochschulfinanzierung, die Durchsetzung von sozialer Inklusion und kooperativer Bildung sowie von Wissenschaften, die zur Lösung globaler Herausforderungen beitragen. Dabei steht auch die solidarische Bezugnahme der Studierendenschaft auf andere gesellschaftliche Bereiche und Bewegungen, die vor denselben Herausforderungen stehen, zur Entscheidung. Daran sollen alle Studierenden mitwirken!

Eingereicht von der Liste Links, den jungen sozialist:innen & fachschaftsaktiven und dem SDS* (Vorlage 2324/46)

Veröffentlicht am Montag, den 9. Oktober 2023, https://www.harte--zeiten.de/dokument_1585.html