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Beschluß des Akademischen Senats vom 18. Dezember 2008
1. Der Akademische Senat hält das artikulierte Vorhaben des Präsidium, Grundsätze für eine gerechtere Mittelverteilung innerhalb der Universität zu bilden, für sinnvoll.
2. Der Akademische Senat hält für besonders problematisch, dass unter den fortgesetzten Bedingungen staatlicher Unterfinanzierung der Hochschule jede Verteilung der vorhandenen finanziellen Mittel nur eine Verteilung von Mangel sein kann. Der Akademische Senat sieht, dass dieser Umstand das Präsidium für das Vorhaben vernünftiger Mittelverteilung vor kaum überwindbare Schwierigkeiten stellt. Die politisch gewollten Studienkapazitätenmüssen sachgerecht ausfinanziert werden, insbesondere müssen akkreditierungsfähige Curricularwerte zu Grundegelegt werden.
3. Der Akademische Senat bekräftigt seine mehrfach beschlossene Ablehnung der Studiengebühren und hält insbesondere für falsch, wenn diese zum Ausgleich finanzieller Defizite und Verschlechterungen eingesetzt werden.