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Beschluß des Akademischen Senats vom 10.03.2005

Der Akademische Senat bekräftigt seine Ablehnung von Studiengebühren.

Der Akademische Senat bekräftigt seinen Beschluß vom 24. Juni 2004*. Er beauftragt den ALSt gemeinsam mit dem Widerspruchsausschuß, dem für Lehre und Studium zuständigen Vizepräsidenten sowie der Verwaltung die bisherigen Erfahrungen bei der Befreiung von Studiengebühren kritisch auszuwerten. Dies geschehe besonders in Hinblick darauf, inwieweit dem formulierten Anspruch genüge getan werden konnte und welche Verbesserungen für die weitreichende Befreiung potentiell Gebührenpflichtiger vorzunehmen sind, insbesondere welche Regelungen in der Satzung zur Befreiung von Studiengebühren verbessert werden können. Die entsprechenden Vorschläge unterbreitet der ALSt so bald als möglich dem AS und dem Präsidium.

[* ,,Bei der Auslegung der Regelungen der ,Satzung der Universität Hamburg zur Befreiung von Studiengebühren‘ folgt sie [die Universität] dabei dem in der Präambel festgelegten Grundsatz, ihr Möglichstes dafür zu tun, dass kein Studierender und keine Studierende aus sozialen, finanziellen, gesundheitlichen, studienbedingten, persönlichen oder sonstigen wichtigen Gründen genötigt ist, sein Studium zu beenden.“
Aus einem Beschluß des Akademischen Senats vom 24. Juni 2004]

Veröffentlicht am Donnerstag, den 10. März 2005, http://www.harte--zeiten.de/dokument_465.html