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Völkerrecht beliebig?

„Jeder Staat führt den Krieg gegen die eigene Kultur.
Anstatt Krieg gegen die eigene Unkultur zu führen.“

Karl Kraus, „Aphorismen“, 1915. html

Wegen internationaler Proteste der Friedensbewegung sah sich die Bundesregierung gedrängt, dem Militäreinsatz in Syrien eine vorgebliche völkerrechtliche Legitimation zu geben. Sie bezieht sich dabei auf den EU-Vertrag, die UN-Charta und verschiedene UN-Resolutionen.
Die Konstruktion ist absurd. Der Tenor der herangezogenen UN-Resolutionen ist beispielsweise, „alle notwendigen Maßnahmen in Übereinstimmung mit internationalem Recht“ zu treffen. Aber gerade dieses Völkerrecht verbietet Gewalt. Es ist durch Entstehungsgeschichte, seinen Sinn und Wortlaut dafür da, Kriegs- und Gewalthandlungen zu verhindern.
Lediglich im Falle des Angriffs eines Staates auf einen anderen ist Selbstverteidigung (auch mit Bündnispartnern) zur Wiederherstellung des Friedens erlaubt. Zwar ist ein Terroranschlag schrecklich, aber er ist kein Angriffskrieg. Was soll da „Selbstverteidigung“ sein, wenn die Attentäter tot sind und der Gewaltakt beendet ist?
Im Falle eines Bürgerkriegs darf eine legitimierte Regierung eine andere Macht zur Hilfe rufen. Dies hat die syrische gegenüber Rußland getan, aber nicht gegenüber den USA und Frankreich. Deren Regierungen haben mehrfach angekündigt, die Politik des „Regime-Change“, mit dem sie Irak und Libyen zerstört und dem „IS“ als Nährboden bereitet haben, in Syrien fortsetzen zu wollen. Die Syrien-Intervention soll auch einen „Regime-Change“ von außen bewirken. Das ist aber nicht nur ein schwerer Bruch des Völkerrechts. Das ist auch ein gefährlicher Kurswechsel der Bundesregierung. Keine hat sich bisher in solche machtpolitischen Exzesse für Öl und Hegemonie so agressiv militärisch involviert.
Verboten ist auch die Unterstützung bewaffneter Aufstände in einem anderen Staat. „Ich selber bin immer überzeugt gewesen, dass die Unterstützung des syrischen Aufstands mit Waffen und mit sonstigen sozusagen die Gewaltanwendung erleichternden, ermöglichenden, fördernden Mitteln illegitim gewesen ist, und zwar auch und nicht nur seitens Saudi-Arabiens, die von Anfang an auch Terrorgruppen dort unterstützt haben, oder Katars, sondern auch vonseiten des Westens, der von der Türkei aus immerhin logistische Hilfe geleistet hat“, sagt dazu der Hamburger Rechts-Professor Reinhard Merkel (DLF, Interview vom 05.12.2015 html).
Der IS und andere reaktionäre Kampfgruppen sind Produkte dieser verdeckten Intervention des Westens, der sich deshalb seiner eigenen Logik folgend selbst bombardieren müßte.

Das Völkerrecht erhält seine Geltung, indem es „gelebt“ und verteidigt wird. In diesem Verständnis hat die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) schon 1945 formuliert: „Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden. (...) Die weite Verbreitung von Kultur und die Erziehung zu Gerechtigkeit, Freiheit und Frieden sind für die Würde des Menschen unerlässlich und für alle Völker eine höchste Verpflichtung, die im Geiste gegenseitiger Hilfsbereitschaft und Anteilnahme erfüllt werden muss. (...) Friede muss – wenn er nicht scheitern soll – in der geistigen und moralischen Solidarität der Menschheit verankert werden.“ html

Frieden ist die beste gemeinsame Wirkungsrichtung für Wissenschaft, Künste, Politik und studentisches Leben. Analyse und öffentliche Aufklärung über die ökonomisch-machtpolitischen Interessen, die kulturellen Begründungen und sozialen Ursachen des Krieges sowie die Entwicklung und Durchsetzung von Friedensperspektiven stehen auf der Tagesordnung. In diesem Zusammenhang sollte auch eine Zivilklausel für Forschung und Lehre zu rein friedlichen Zwecken für alle Hochschulen erreicht werden.
Jeder Beitrag dazu hat Bedeutung.

V.i.S.d.P.: Golnar Sepehrnia, Schützenstr. 57, 22761 Hamburg.
Herausgegeben von: harte zeiten - junge sozialisten & fachschaftsaktive an der Universität Hamburg.
Veröffentlicht am Dienstag, den 15. Dezember 2015, http://www.harte--zeiten.de/artikel_1321.html